Bundeskartellamt weitet Vorgehen gegen Amazon aus
Zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen den Konzern würden "nun auch auf die Anwendung des neuen Instruments zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne erstreckt", erklärte die Bonner Behörde.

Bonn (AFP) – Das Bundeskartellamt hat sein Vorgehen gegen den US-Versandhändler Amazon ausgeweitet. Zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen den Konzern würden “nun auch auf die Anwendung des neuen Instruments zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne erstreckt”, erklärte die Bonner Behörde am Montag. “Mit diesen neuen Befugnisse (…) können wir wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon effizienter aufgreifen als bisher”, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt.
Das Bundeskartellamt hatte Amazon im Juli zu einem Unternehmen mit “überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb” erklärt. Vor diesem Hintergrund würden die zwei laufende Verfahren nun ausgeweitet.
Benachteiligt Amazon Angebote anderer Händler?
In dem ersten der beiden Verfahren untersucht die Behörde demnach Preiskontrollmechanismen, die dazu führen können, “dass Händlerangebote für Endkundinnen und Endkunden weniger gut auffindbar sind oder sogar gesperrt werden”. Amazon verkauft selbst Produkte auf seinem digitalen Marktplatz und bietet zugleich externen Händlern an, dort ihre Produkte zu platzieren. Dieser Doppelfunktion brachte dem Konzern wiederholt den Vorwurf des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung ein.
Auch das zweite Verfahren des Bundeskartellamts fällt in diesen Kontext. Nach Angaben der Behörde werden “mögliche Benachteiligungen von Marktplatzhändlern durch verschiedene Instrumente Amazons” geprüft, beispielsweise bei Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon Marktplatz ausschließen.
“Wir untersuchen in den beiden Verfahren, ob und wie Amazon die Geschäftschancen von Händlern, die im Wettbewerb zu Amazons eigenem Handelsgeschäft auf dem Amazon-Marktplatz tätig sind, beeinträchtigt”, erklärte Mundt.
Der US-Konzern hatte bereits gegen die Einstufung als marktbeherrschender Wettbewerber Beschwerde eingelegt. Darüber werde der Bundesgerichtshof entscheiden, erklärte das Kartellamt. “Die Entscheidung bleibt aber bis dahin vorläufig vollstreckbar.”
Anfang 2021 waren neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht – die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen großer Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Das Kartellamt hat neben Amazon auch die Google-Mutter Alphabet und den Facebook-Mutterkonzern Meta verschärft ins Visier genommen.
pe/cne
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