News aus der Region Bonn-Rhein-Sieg

Bundeskartellamt weitet Vorgehen gegen Amazon aus

Zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen den Konzern würden "nun auch auf die Anwendung des neuen Instruments zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne erstreckt", erklärte die Bonner Behörde.

Beethoven aß gerne gut und hatte viele Lieblingsgerichte. Über seine Speisepläne sind wir sehr genau unterrichtet. Die Broschüre ergänzt die biographischen Informationen durch zeitgenössische Kochrezepte und gibt so einen Einblick in die Essgewohnheiten um 1800.: "Die gute Kocherey". Aus Beethovens Speiseplänen: Mit zahlreichen zeitgenössischen Rezeptvorschriften
Buchtipp aus Bonn: “Die gute Kocherey”. Aus Beethovens Speiseplänen: Mit zahlreichen zeitgenössischen Rezeptvorschriften

Bonn (AFP) – Das Bundeskartellamt hat sein Vorgehen gegen den US-Versandhändler Amazon ausgeweitet. Zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen den Konzern würden “nun auch auf die Anwendung des neuen Instruments zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne erstreckt”, erklärte die Bonner Behörde am Montag. “Mit diesen neuen Befugnisse (…) können wir wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon effizienter aufgreifen als bisher”, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt.

Das Bundeskartellamt hatte Amazon im Juli zu einem Unternehmen mit “überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb” erklärt. Vor diesem Hintergrund würden die zwei laufende Verfahren nun ausgeweitet.

Benachteiligt Amazon Angebote anderer Händler?

In dem ersten der beiden Verfahren untersucht die Behörde demnach Preiskontrollmechanismen, die dazu führen können, “dass Händlerangebote für Endkundinnen und Endkunden weniger gut auffindbar sind oder sogar gesperrt werden”. Amazon verkauft selbst Produkte auf seinem digitalen Marktplatz und bietet zugleich externen Händlern an, dort ihre Produkte zu platzieren. Dieser Doppelfunktion brachte dem Konzern wiederholt den Vorwurf des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung ein.

Gay Book Fair & News Gay Book Fair & News aus der Homo-Hölle

Auch das zweite Verfahren des Bundeskartellamts fällt in diesen Kontext. Nach Angaben der Behörde werden “mögliche Benachteiligungen von Marktplatzhändlern durch verschiedene Instrumente Amazons” geprüft, beispielsweise bei Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon Marktplatz ausschließen.

“Wir untersuchen in den beiden Verfahren, ob und wie Amazon die Geschäftschancen von Händlern, die im Wettbewerb zu Amazons eigenem Handelsgeschäft auf dem Amazon-Marktplatz tätig sind, beeinträchtigt”, erklärte Mundt.

Der US-Konzern hatte bereits gegen die Einstufung als marktbeherrschender Wettbewerber Beschwerde eingelegt. Darüber werde der Bundesgerichtshof entscheiden, erklärte das Kartellamt. “Die Entscheidung bleibt aber bis dahin vorläufig vollstreckbar.”

Anfang 2021 waren neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht – die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen großer Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Das Kartellamt hat neben Amazon auch die Google-Mutter Alphabet und den Facebook-Mutterkonzern Meta verschärft ins Visier genommen.

pe/cne

© Agence France-Presse

AFP Agence France Presse

AFP ist eine der drei globalen Nachrichtenagenturen und an 260 Standorten in 151 Ländern der Erde vertreten. Mit 2.400 Mitarbeitern verfügt AFP über eines der dichtesten Korrespondentennetze weltweit. Jeden Tag verbreitet AFP mehrere Millionen Wörter in vielen Sprachen, dazu umfangreiche Foto- und Infografikdienste sowie integrierte Multimedia-Newspakete für Online-Medien.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Unabhängig geprüft
0 Rezensionen